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   BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13, 2 BJs 125/11-1   

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https://dejure.org/2013,46372
BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13, 2 BJs 125/11-1 (https://dejure.org/2013,46372)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - 2 BGs 147/13, 2 BJs 125/11-1 (https://dejure.org/2013,46372)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 2 BGs 147/13, 2 BJs 125/11-1 (https://dejure.org/2013,46372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von Telefongesprächen einer Person bei Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von Telefongesprächen einer Person bei Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
    Während § 101 Abs. 8 Satz 1 StPO die Löschung solcher personenbezogener Daten regelt, die aus rechtmäßig durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen nach § 101 Abs. 1 StPO herrühren und im Strafverfahren verwertbar sind, dient das Löschungsgebot des § 160a Abs. 1 Satz 3 und 5 StPO der Absicherung des sich aus § 160a Abs. 1 Satz 2 und 5 StPO ergebenden umfassenden Verwendungsverbots (vgl. BT-Drucks. 16/5846, S. 36; Griesbaum aaO Rdn. 10; Zöller in HD-StPO, 5. Aufl. § 160a Rdn. 8; vgl. auch BVerfGE 109, 279, 332 f., 334 f. zum Kernbereichsschutz bei der akustischen Wohnraumüberwachung).

    Und den sich aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 100, 313, 364 f.) wird im Regelungskonzept des § 160a Abs. 1 StPO gerade nicht durch ein Aufschieben der Datenlöschung, sondern durch eine auch die Erlangung der Erkenntnisse umfassenden Dokumentationspflicht Rechnung getragen (vgl. BT-Drucks. 16/5846 S. 36; vgl. auch BVerfGE 109, 279, 332 f.).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
    Und den sich aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 100, 313, 364 f.) wird im Regelungskonzept des § 160a Abs. 1 StPO gerade nicht durch ein Aufschieben der Datenlöschung, sondern durch eine auch die Erlangung der Erkenntnisse umfassenden Dokumentationspflicht Rechnung getragen (vgl. BT-Drucks. 16/5846 S. 36; vgl. auch BVerfGE 109, 279, 332 f.).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
    Der Gesetzgeber hat sich - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 129, 208, 245 ff. zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung) - für ein Regelungskonzept entschieden, das den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation mit durch die Überwachungsanordnung nur mittelbar betroffenen Berufsgeheimnisträgern im Sinne des § 160a Abs. 1 Satz 1 StPO nicht bei der Erhebung der Gesprächsdaten, sondern in der nachgelagerten Auswertungsphase durch Normierung eines umfassenden Verwendungsverbots und flankierender Löschungs- und Dokumentationspflichten gewährleisten soll.
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
    Dies ist weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005 - 1 StR 326/04, BGHSt 50, 64, 71; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 53 Rdn. 16; Ignor/Bertheau in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 53 Rdn. 17).
  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
    Da die bei einem Gespräch inhaltlich aufeinander bezogenen Gesprächsbeiträge der Beteiligten für die Frage der Zuerkennung des Zeugnisverweigerungsrechts wegen möglicher Rückschlüsse auf die Äußerungen des jeweiligen Anderen und der Gefahr von Fehldeutungen nicht isoliert betrachtet werden können, erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf den Inhalt der Äußerungen des weigerungsberechtigten Rechtsanwalts und erfasst den Inhalt des Gesprächs im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Dallinger, MDR 1978, 281; Senge aaO; Ignor/Bertheau aaO; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht, BT-Drucks. 17/2637, S. 7).
  • OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12

    Frage der Rechtmäßigkeit der Benachrichtigung als Gegenstand der Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
    Der Begriff des Vollzugs in § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO umfasst die Durchführung der Ermittlungsmaßnahme in ihrer Gesamtheit bis zum vollständigen Abschluss (zum Benachrichtigungsverfahren vgl. OLG Celle, StraFo 2012, 183 [OLG Celle 24.02.2012 - 2 Ws 43/12]), so dass die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung mittels automatisierter Ausleitung und Aufzeichnung der Gesprächsdaten sowie die Einhaltung eines sich gegebenenfalls aus § 160a Abs. 1 Satz 3 und 5 StPO ergebenden Löschungsgebots zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden kann.
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2013 - 2 BGs 147/13 - wird verworfen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.01.2018 - 5 Ks 113 Js 1822/16

    Rechtsschutz wegen Telekommunikationsüberwachung

    Die Frage des Zeitpunkts bzw. der Umstände der Benachrichtigung sind Gegenstand der nachträglichen Überprüfung gemäß § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss v. 16.05.2013, Az. 2 BGs 147/13, Rn.5; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.07.2016, Az. 6 - 2 StE 1/14, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss v. 24.02.2012, Az. 2 Ws 43/12 und 2 Ws 44/12, Rn. 15; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl. 2017, § 101 Rn, 25c).
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